Alle wichtigen Details:
Praxis-Stempel im Bonusheft sammeln. Um den maximalen Zuschuß der gesetzlichen Kassen für Zahnersatz zu erhalten, muss seit 1997 ein jährlicher Zahnarztcheck dokumentiert werden; bei Patienten unter 20 Jahren sogar halbjährlich. Wichtig: Auch Patienten mit einer Totalen Prothese müssen einmal im Kalenderjahr zur Kontrolle, um den Eintrag im Bonusheft zu erhalten. Dies war früher nicht so, da eine „Vorsorge“ schwer möglich ist!
Zum Nachweis eines früher erlangten Bonus sind notfalls früher besuchte Zahnarztpraxen aufzusuchen, die zu entsprechendem „Abstempeln“ des Bonusheftes verpflichtet sind. Das selbe gilt auch für den Fall, daß Ihr Bonusheft einmal verloren gegangen ist.
Was bringt das? War man 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre zur Vorsorge beim Zahnarzt, bekommt man mit entsprechenden Stempeln im Bonusheft einen Zuschuss in Höhe von 20% auf den Festzuschuß zur Standard-Kassenleistung, bei 10 Jahren ohne Unterbrechung sind es sogar 30% Bonus. Das Jahr, in dem der Zahnersatz beantragt wird, zählt hierbei allerdings nicht mit. Ein kostenfreier Zahnarztbesuch pro Jahr mit Vermerk im Bonusheft, für eine Vorsorge-Untersuchung ist keine Praxisgebühr fällig, erweist sich somit als effiziente Sparmaßnahme beim Zahnarzt bzw. Zahnersatz.
Was eine Standard-Leistung ist wird gesetzlich genau vorgegeben. Wählen Sie jedoch eine höherwertige Versorgung erhalten Sie, sollten die Kosten auch höher sein, einen entsprechend niedrigeren Zuschuß, da sich der prozentuale Festzuschuß stets auf die medizinische Standardleistung bezieht. Wählen Sie eine Leistung, die günstiger ist, als die festgelegte Standardversorgung steigt die prozentuale Beteiligung an den Kosten durch ihre Krankenkasse natürlich auch entsprechend.
Ein Patient, der die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllt, erhält beim Zahnersatz eine bis zu 100%ige Kostenübernahme durch die Krankenkasse, sofern er regelmäßige Vorsorge mit dem Bonusheft nachweisen kann. In diesem Fall bleibt die Leistung aber auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung beschränkt.
Zuzahlungen aus eigener Tasche können in der Regel im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Kann man seinen Bonus verlieren, obwohl man jedes Jahr bei seinem Zahnarzt war? Die Antwort lautet: Ja! Zwischen zwei Kontrolluntersuchungen mindestens 6 Monate vergangen sein müssen, sonst wird das Bonusheft nicht abgestempelt. Beispiel: Sie waren am 16.12.2006 zur Vorsorge und erhalten damit den Bonus für das Jahr 2006. Ihr nächster Besuch ist am 3. April 2007, für diesen Termin können Sie noch keinen Eintrag im Bonusheft erhalten, da der geforderte Zeitraum noch nicht vergangen ist. Sollten Sie 2007 keinen Zahnarzt mehr aufsuchen ist der Bonus (egal über wieviele Jahre das Bonusheft geführt wurde) verspielt und Sie beginnen wieder bei 50%. Denken Sie daran, viele Patienten haben dadurch, obwohl sie glaubten alles richtig gemacht zu haben, bereits ihren Bonus für die nächsten 5 Jahre verloren.
Oliver Hamburg
schrieb am 8. August 2007 (9:47) .
Blacklist war nur ein Tippfehler?
Beim gestrigen Lesen hatte ich vermutet, es würde sich wohl um die Krankenkassen-Blacklist für solche Leute handeln, die ihr Bonusheft nicht wunschgemäß gepflegt haben, quasi eine „Bonus-Blacklist“, … obwohl das Wörtchen „Blacklist“ im Bonusheft-Beitrag sonderbarerweise nirgendwo zu finden war.
Trotz fehlender Blacklist-Erläuterung kenne ich jetzt einen „Blacklist Michael“ in Wiesbaden. Soviel zum Thema „fob„.
doc
schrieb am 8. August 2007 (12:28) .
LieberOliver Hamburg!
Mein Gott bin ich erschrocken, ich dachte zuerst, jetzt schreibt sogar die RTL Prominenz auf meiner Seite zum Thema Bonusheft. Dass ich dabei gar nicht so falsch lag, zeigt das Suchergebnis, Du stehst gleich dahinter.
Mache Dir keine Sorgen; die Krankenkassen führen bezüglich des Bonusheft weder eine Black- noch sonstige Liste. Sie können Dir deshalb bei Verlust des Bonusheft auch nicht weiterhelfen, in diesem Fall musst Du alle Zahnärzte, die Du in den letzten 10 Jahren besucht hast zwecks Neueintrag wieder aufsuchen. Also immer schön auf das Bonusheft aufpassen.
Oliver Hamburg
schrieb am 8. August 2007 (13:13) .
Ich bin privat versichert (mit „Zahnarzt-Bonus-Leistung“) und führe mein Bonusheft nur so zum Spaß.
Sieht schon etwas mitgenommen aus. Ein Erinnerungsstück an meine damalige Freundin, die mir als Sozialversicherungsfachangestellte vor vielen Jahren schon mein erstes Bonusheft spendierte. Der erste Eintrag in meinem Bonusheft stammt vom 18.10.1991!
Zum Glück habe ich das Bonusheft bisher (also auch vor der privaten Krankenversicherung) ausschließlich zum Abstempeln gebraucht. Keine Löcher, kein Stress (bis auf ein paar Weisheitszähne, die zwischendurch mal raus mussten), …
Hoffentlich bleibt es dabei, dass ich mein Bonusheft nur zum Abstempeln zücken muss.
Wiesbadener Kurier zum Zahnersatz! : Zahnarzt Wiesbaden
schrieb am 25. März 2008 (19:56) ein Pingback.
[...] auf die medizinische Standardversorgung ersetzt. Wie das genau funktioniert findet sich in der Patienteninformation Bonusheft. Die genauen Auswirkungen des Festzuschußsystems wurde bereits schon vor längerem von der [...]
Britta
schrieb am 8. Mai 2008 (23:50) .
Hallo,
könnt ihr mir weiterhelfen, bin zig Mal umgezogen und dementsprechend ist mein Bonusheft unvollständig, benötige allerdings eine neue Krone. Kann ich bei meiner Krankenkasse nachfragen, dass diese mir einen Nachweis ausstellt?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
doc
schrieb am 9. Mai 2008 (8:51) .
Hallo Britta,
leider muß ich Dich enttäuschen, die Krankenkasse stellt kein Bonusheft aus.
Du mußt jeden Zahnarzt den Du in den vergangenen Jahren aufgesucht hast, anrufen oder anschreiben. Dann bekommst Du stets ein Bonusheft ausgestellt. Es ist im übrigen egal, ob Du zig Bonushefte hast; wichtig ist nur: Jedes Kalenderjahr ein Stempel.
Steffan
schrieb am 2. März 2009 (10:45) .
Das Thema Bonusheft wurde hier sehr ausführlich bearbeitet. Viele Interessante und wichtige Stellungnahmen. Klasse Blog.