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Praxisgebühr: Hier waren wieder echte Marketing-Strategen am Werk. Die Praxisgebühr wird zwar in der Zahnarztpraxis erhoben, jedoch ist diese für ihre Krankenkasse und wird zu 100% mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sie müßte also folgerichtig Krankenkassengebühr heißen. Anwendungsregeln der Praxisgebühr: Am 08.01.2004 hat das Bundesschiedsamt in Bonn einen Schiedsspruch zur Regelung der Praxisgebühr für den [...]
Sonntag, 1. April 2007, 21:23
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