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	<title>Zahnarzt-Praxis : Dr. Michael Cvachovec &#187; Praxisgebühr</title>
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		<title>Praxisgebühr</title>
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		<pubDate>Sun, 01 Apr 2007 20:23:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Dr. Michael Cvachovec</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Praxisgebühr]]></category>

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Praxisgebühr:  Hier waren wieder echte Marketing-Strategen am Werk. Die Praxisgebühr wird zwar in der Zahnarztpraxis erhoben, jedoch ist diese für ihre Krankenkasse und wird zu 100% mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sie müßte also folgerichtig Krankenkassengebühr heißen.

Anwendungsregeln der Praxisgebühr:
Am 08.01.2004 hat das Bundesschiedsamt in Bonn einen Schiedsspruch zur Regelung der Praxisgebühr für den zahnmedizinischen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><br/></p>
<p><strong>Praxisgebühr:</strong>  Hier waren wieder echte Marketing-Strategen am Werk. Die Praxisgebühr wird zwar in der Zahnarztpraxis erhoben, jedoch ist diese für ihre Krankenkasse und wird zu 100% mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sie müßte also folgerichtig <strong>Krankenkassengebühr</strong> heißen.</p>
<p><br/></p>
<p><strong>Anwendungsregeln</strong> der Praxisgebühr:</p>
<p>Am 08.01.2004 hat das Bundesschiedsamt in Bonn einen Schiedsspruch zur Regelung der Praxisgebühr für den zahnmedizinischen Bereich gefällt. Daraus ergeben sich für den Zahnarzt folgende verbindliche Regeln :</p>
<p>Patienten können 2x jährlich (alle 6 Monate) eine Kontrolluntersuchung (Bema-Position 01) mit diagnostischen und präventiven Leistungen (Bema-Positionen 4, Ä925 &#8211; Ä935, 08, 107) wahrnehmen, ohne dass die Praxisgebühr anfällt. Wobei das Entfernen von Zahnstein (Bema-Position 107) nur einmal pro Kalenderjahr zulässig ist. Sobald weitere Leistungen in der selben Sitzung hinzukommen, oder noch keine 6 Monate vergangen sind, muss die Praxisgebühr vom Zahnarzt erhoben werden.</p>
<p><br/><br />
In folgenden Fällen muß <strong>keine</strong> Praxisgebühr gezahlt werden:</p>
<p>- Wenn der Patient das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.<br />
- Wenn der Patient eine Quittung über die Praxisgebühr eines anderen Zahnarztes, Oralchirugen oder Kieferorthopäden aus demselben Quartal vorlegt.<br />
- Wenn der Patient im gleichen Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der angegebenen Urlaubsvertretung die Praxisgebühr schon bezahlt hat und eine Quittung vorlegen kann.<br />
- Wenn ein Patient eine gültige Zuzahlungsbefreiung nachweist.<br />
- Wenn der Patient Empfänger von Heilfürsorge ist (z.B. Zivildienstleistender, Soldat oder Polizist).<br />
- Wenn der Patient Kostenerstattung vereinbart hat. </p>
<p align="left">&nbsp;</p>
<p>Praxisgebühren die Sie bereits in anderen medizinischen Bereichen (z.B. <strong>Hausarzt oder im Krankenhaus</strong>) entrichten durften, sind für mich laut Gesetz irrelevant. Für mich bedeutet die sogenannte &#8222;Praxisgebühr&#8220; erhöhten Aufklärungsbedarf der Patienten und einen immensen buchhalterischen Aufwand. Sollten Sie sich also über die <strong>Kassengebühr</strong> ärgern, teilen Sie dies ihrer Krankenkasse mit; ich habe die Praxisgebühr nicht erfunden.</p>
<p><br/><br/></p>
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