In meinem letzten Artikel über die Hepatitis Impfung wurde vermutet, dass die Kosten hierfür nun von den öffentlich rechtlichen Krankenkassen übernommen werden. Da allerdings kein Sachbearbeiter weiterhelfen konnte, habe ich mir den Gesetzestext des „GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz“ (tolle Wortschöpfung) zu Deutsch: Gesundheitsreform 2007 einmal selbst angesehen.
Das beinhaltet nun der Text:
1. Laut § 132 gehen innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung die Schutzimpfungen zur Lasten der Krankenkasse.
2. Grundlage des Gesetzes sind die Empfehlungen der Impfkommission des Robert-Koch-Institutes. Da wäre die Hepatitis Impfung mit im Boot.
3. Jedoch ist die erste Entscheidung, welche Impfungen anerkannt werden erst am 30. Juni 2007 fällig, wobei Abweichungen von den Empfehlungen der Kommission zu begründen sind. Die endgültige Veröffentlichung der neuen Richtlinie soll dann binnen 3. Monate erfolgen.
Ergebnis: Vorgesehen ist die Aufnahme der Hepatitis Schutzimpfung in die vertragsärztliche Versorgung, dies kann jedoch noch verhindert werden. Endgültige Informationen sollten also bis zum 30. September 2007 vorliegen. Wenn also möglich, verschieben Sie die Impfung auf einen Termin nach diesem Zeitpunkt.
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