Bonusheft

Festzuschüsse

Alle wichtigen Details, mit den neuen Regelungen ab 01.10.2020:

Praxis-Stempel im Bonusheft sammeln. Um den maximalen Zuschuß der gesetzlichen Kassen für Zahnersatz zu erhalten, muss seit 1997 ein jährlicher Zahnarztcheck dokumentiert werden; bei Patienten unter 18 Jahren sogar halbjährlich. Wichtig: Auch Patienten mit einer Totalen Prothese müssen einmal im Kalenderjahr zur Kontrolle, um den Eintrag im Bonusheft zu erhalten. Dies war früher nicht so, da eine „Vorsorge“ schwer möglich ist!

Zum Nachweis eines früher erlangten Bonus sind notfalls früher besuchte Zahnarztpraxen aufzusuchen, die zu entsprechendem „Abstempeln“ des Bonusheftes verpflichtet sind. Das selbe gilt auch für den Fall, daß Ihr Bonusheft einmal verloren gegangen ist.

Was bringt das? Ohne einen entsprechenden Nachweis erhält man für eine Zahnersatzleistung 60% des Festzuschusses. War man 5 aufeinanderfolgende Kalenderjahre zur Vorsorge beim Zahnarzt, bekommt man mit entsprechenden Stempeln im Bonusheft einen Zuschuss in Höhe von 70% des Festzuschuß zur Standard-Kassenleistung, bei 10 Jahren ohne Unterbrechung sind es sogar 75%. Als sozialer Härtefall steht Ihnen stets 100% des Festzuschusses zu. Das Jahr, in dem der Zahnersatz beantragt wird, zählt hierbei allerdings nicht mit.

In begründeten Ausnahmefällen, darf die Krankenkasse bei einmaligem Versäumen der Vorsorgeuntersuchung in einem 10 Jahreszeitraum den Bonus auf Antrag des Versicherten dennoch gewähren.

Ein gut geführtes Bonusheft erweist sich somit als effiziente Sparmaßnahme beim Zahnarzt bzw. Zahnersatz.

Was eine Standard-Leistung ist wird gesetzlich genau vorgegeben. Wählen Sie jedoch eine höherwertige Versorgung erhalten Sie, sollten die Kosten auch höher sein, einen entsprechend niedrigeren Zuschuß, da sich der prozentuale Festzuschuß stets auf die medizinische Standardleistung bezieht. Wählen Sie eine Leistung, die günstiger ist, als die festgelegte Standardversorgung steigt die prozentuale Beteiligung an den Kosten durch ihre Krankenkasse natürlich auch entsprechend.

Ein Patient, der die Voraussetzungen zur Anerkennung als Härtefall erfüllt, erhält beim Zahnersatz eine bis zu 100%ige Kostenübernahme durch die Krankenkasse, sofern er regelmäßige Vorsorge mit dem Bonusheft nachweisen kann. In diesem Fall bleibt die Leistung aber auf eine zweckmäßige, ausreichende und wirtschaftliche Versorgung beschränkt.

Zuzahlungen aus eigener Tasche können in der Regel im Rahmen der Einkommenssteuer-Erklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.

Kann man seinen Bonus verlieren, obwohl man jedes Jahr bei seinem Zahnarzt war? Die Antwort lautet: Ja!

Zwischen zwei Kontrolluntersuchungen mindestens 6 Monate vergangen sein müssen, sonst wird das Bonusheft nicht abgestempelt. Beispiel: Sie waren am 16.12.2019 zur Vorsorge und erhalten damit den Bonus für das Jahr 2019. Ihr nächster Besuch ist am 3. April 2020, für diesen Termin können Sie noch keinen Eintrag im Bonusheft erhalten, da der geforderte Zeitraum noch nicht vergangen ist. Sollten Sie 2020 keinen Zahnarzt mehr aufsuchen ist der Bonus (egal über wieviele Jahre das Bonusheft geführt wurde) verspielt und Sie beginnen wieder bei 50%.

Denken Sie daran, viele Patienten haben dadurch, obwohl sie glaubten alles richtig gemacht zu haben, bereits ihren höheren Festzuschuss für die nächsten 5 Jahre verloren.

10 Lesermeinungen

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  1. Oliver Hamburg 8. August 2007 / 9:47 | | Antwort

    Blacklist war nur ein Tippfehler?

    Beim gestrigen Lesen hatte ich vermutet, es würde sich wohl um die Krankenkassen-Blacklist für solche Leute handeln, die ihr Bonusheft nicht wunschgemäß gepflegt haben, quasi eine „Bonus-Blacklist“, … obwohl das Wörtchen „Blacklist“ im Bonusheft-Beitrag sonderbarerweise nirgendwo zu finden war.

    Trotz fehlender Blacklist-Erläuterung kenne ich jetzt einen „Blacklist Michael“ in Wiesbaden. Soviel zum Thema „fob„. ;-)

  2. Oliver Hamburg 8. August 2007 / 13:13 | | Antwort

    Ich bin privat versichert (mit „Zahnarzt-Bonus-Leistung“) und führe mein Bonusheft nur so zum Spaß.

    Sieht schon etwas mitgenommen aus. Ein Erinnerungsstück an meine damalige Freundin, die mir als Sozialversicherungsfachangestellte vor vielen Jahren schon mein erstes Bonusheft spendierte. Der erste Eintrag in meinem Bonusheft stammt vom 18.10.1991! ;-)

    Zum Glück habe ich das Bonusheft bisher (also auch vor der privaten Krankenversicherung) ausschließlich zum Abstempeln gebraucht. Keine Löcher, kein Stress (bis auf ein paar Weisheitszähne, die zwischendurch mal raus mussten), …

    Hoffentlich bleibt es dabei, dass ich mein Bonusheft nur zum Abstempeln zücken muss. ;-)

  3. […] auf die medizinische Standardversorgung ersetzt. Wie das genau funktioniert findet sich in der Patienteninformation Bonusheft. Die genauen Auswirkungen des Festzuschußsystems wurde bereits schon vor längerem von der […]

  4. Britta 8. Mai 2008 / 23:50 | | Antwort

    Hallo,
    könnt ihr mir weiterhelfen, bin zig Mal umgezogen und dementsprechend ist mein Bonusheft unvollständig, benötige allerdings eine neue Krone. Kann ich bei meiner Krankenkasse nachfragen, dass diese mir einen Nachweis ausstellt?
    Vielen Dank für Eure Hilfe!

  5. Steffan 2. März 2009 / 10:45 | | Antwort

    Das Thema Bonusheft wurde hier sehr ausführlich bearbeitet. Viele Interessante und wichtige Stellungnahmen. Klasse Blog.

  6. Bonusheft 13. Januar 2015 / 0:51 | | Antwort

    Immer fleißig Stempel holen, denn hat man seine Kontrolltermine beim Zahnarzt regelmäßig wahrgenommen und werden diese mit dem Bonusheft nachgewiesen, belohnt dies die Krankenkasse im Falle einer notwendigen Versorgung mit Zahnersatz mit einer höheren Kostenübernahme.

  7. Winger 17. September 2015 / 22:10 | | Antwort

    Leider stimmen nicht alle Informationen. So müssen (sollen) z.B. nur Patienten bis zum Alter von 18 (!) Jahren zweimal kalenderjahrlich zum Zahnarzt.

    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__55.html

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