Praxisgebühr

Praxisgebühr: Hier waren wieder echte Marketing-Strategen am Werk. Die Praxisgebühr wird zwar in der Zahnarztpraxis erhoben, jedoch ist diese für ihre Krankenkasse und wird zu 100% mit den erbrachten Leistungen verrechnet. Sie müßte also folgerichtig Krankenkassengebühr heißen.

Anwendungsregeln der Praxisgebühr:

Am 08.01.2004 hat das Bundesschiedsamt in Bonn einen Schiedsspruch zur Regelung der Praxisgebühr für den zahnmedizinischen Bereich gefällt. Daraus ergeben sich für den Zahnarzt folgende verbindliche Regeln :

Patienten können 2x jährlich (alle 6 Monate) eine Kontrolluntersuchung (Bema-Position 01) mit diagnostischen und präventiven Leistungen (Bema-Positionen 4, Ä925 – Ä935, 08, 107) wahrnehmen, ohne dass die Praxisgebühr anfällt. Wobei das Entfernen von Zahnstein (Bema-Position 107) nur einmal pro Kalenderjahr zulässig ist. Sobald weitere Leistungen in der selben Sitzung hinzukommen, oder noch keine 6 Monate vergangen sind, muss die Praxisgebühr vom Zahnarzt erhoben werden.

In folgenden Fällen muß keine Praxisgebühr gezahlt werden:

– Wenn der Patient das 18 Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
– Wenn der Patient eine Quittung über die Praxisgebühr eines anderen Zahnarztes, Oralchirugen oder Kieferorthopäden aus demselben Quartal vorlegt.
– Wenn der Patient im gleichen Quartal beim zahnärztlichen Notdienst oder der angegebenen Urlaubsvertretung die Praxisgebühr schon bezahlt hat und eine Quittung vorlegen kann.
– Wenn ein Patient eine gültige Zuzahlungsbefreiung nachweist.
– Wenn der Patient Empfänger von Heilfürsorge ist (z.B. Zivildienstleistender, Soldat oder Polizist).
– Wenn der Patient Kostenerstattung vereinbart hat.

 

Praxisgebühren die Sie bereits in anderen medizinischen Bereichen (z.B. Hausarzt oder im Krankenhaus) entrichten durften, sind für mich laut Gesetz irrelevant. Für mich bedeutet die sogenannte „Praxisgebühr“ erhöhten Aufklärungsbedarf der Patienten und einen immensen buchhalterischen Aufwand. Sollten Sie sich also über die Kassengebühr ärgern, teilen Sie dies ihrer Krankenkasse mit; ich habe die Praxisgebühr nicht erfunden.

Da seit 01.01.2013 keine Praxisgebühr mehr erhoben wird, sind sämtliche obenstehende Informationen obsolet.