4 Lesermeinungen

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  1. Blogiade 22. Oktober 2008 / 20:16 | | Antwort

    Bin zwar kein steuerfachmann, aber so einfach ist das ganz dann nicht?!? Immerhin muss die „aussergewöhnliche Belastung“ schon einen erheblichen Anteil am steuerpflichtigen Einkommen betragen , d.h. Ausgaben und Einnahmen müssen in einer passenden Relation zueinander stehen. Na ja, ist halt so: Ohne steuerberater blickt man einfach nicht mehr durch ;-)

  2. Vonne 28. November 2008 / 17:12 | | Antwort

    „Freiberufler oder Steuerpflichtige mit Kundenverkehr: z.B. Banker oder Berater können sowohl Implantate, als auch ästhetische Zahnmedizin im Rahmen ihrer Berufsausübung geltend machen.“

    (Gesetzes-)Fundstellen oder Links zu rechtssicheren Quellen, worauf ich mich beziehen könnte oder zur weiteren Argumentation, wenn ich es so geltend machen möchte? Problem hierbei ist ja wie bei Bekleidung, dass Zahnersatz auch bis zu einem gewissen Punkt privat „mit“veranlaßt ist und mangels objektiver Kriterien keine Aufteilung möglich ist und deshalb gem. § 12 Abs. 1 EStG Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig sind, auch wenn sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen.

  3. Zahnimplantate 6. September 2009 / 2:39 | | Antwort

    Also für mich klingt das doch recht einleuchtend. Werde mich aber auf jeden Fall da mal genauer erkundigen…

    Auf jeden Fall danke für die Infos!

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